Bava Metzia 76

Kapitel 76

א למאי חזו שמן חזי לגלדאי דבש לכתישא דגמלי
1 Das Öl ist für Gerber und der Honig ist für wundgeriebene Kamelezu gebrauchen.
ב וחכ"א עושה להם תקנה ומוכרן בב"ד מאי תקנתא עביד להו אמר רב אשי לקנקנים
2 «Die Weisen sagen, er treffe für sie eine Vorsorge und verkaufe sie vor Gericht.» Worin besteht die Vorsorge? R. Aši erwiderte: Für die Krüge. –
ג במאי קא מיפלגי דמר סבר להפסד מרובה חששו להפסד מועט לא חששו ומר סבר אפילו להפסד מועט נמי חששו:
3 Worin besteht ihr Streit? – Nach der einen Ansicht haben sie einen großen Schaden berücksichtigt und einen kleinennicht, nach der anderen Ansicht haben sie auch einen kleinen Schaden berücksichtigt.
ד רשב"ג אומר ימכרם בבית דין מפני שהוא כמשיב אבידה לבעלים: אתמר רבי אבא ברבי יעקב א"ר יוחנן הלכה כר"ש ב"ג ורבא אמר רב נחמן הלכה כדברי חכמים
4 R. Š<small>IMO͑N B.</small> G<small>AMLIÉL SAGT, ER VERKAUFE SIE VOR</small> G<small>ERICHT, DENN DIES IST EBENSO, ALS WÜRDE ER DEM</small> E<small>IGENTÜMER</small> V<small>ERLORENES WIEDERBRINGEN</small>. Es wurde gelehrt: R. Abba b. Ja͑qob sagte im Namen R. Joḥanans, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b. Gamliél, und Raba sagte im Namen R. Naḥmans, die Halakha sei wie die Weisen. –
ה והא אמרה ר' יוחנן חדא זמנא דאמר רבה בר בר חנה א"ר יוחנן כל מקום ששנה רבן שמעון בן גמליאל במשנתינו הלכה כמותו חוץ מערב וצידן וראיה אחרונה
5 Dies sagte ja R. Joḥanan bereits einmal, denn Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans, überall, wo R. Šimo͑n b. Gamliél etwas in unserer Mišna lehrt, sei die Halakha wie er, außer bei [den Lehren] vom Bürgen, vom Ereignisse in Çajdan und vom nachträglichen Beweise!? –
ו אמוראי נינהו ואליבא דר' יוחנן
6 Amoraím streiten über die Ansicht R. Joḥanans.
ז מדרבן שמעון בן גמליאל נשמע דמורידין קרוב לנכסי שבוי מדרבנן נשמע דאין מורידין קרוב לנכסי שבוי
7 Aus den Worten des R. Šimo͑n b. Gamliél ist zu entnehmen, daß man einen Verwandten in die Güter eines Gefangenen einsetze, und aus den Worten der Rabbanan ist zu entnehmen, daß man keinen Verwandten in die Güter eines Gefangenen einsetze. –
ח וממאי דלמא עד כאן לא קאמר רבן שמעון בן גמליאל הכא אלא משום דקא כליא קרנא אבל התם הכי נמי דאין מורידין ועד כאן לא קאמרי רבנן הכא אלא אי כרב כהנא אי כרב נחמן בר יצחק אבל התם הכי נמי דמורידין
8 Wieso denn, vielleicht vertritt R. Šimo͑n b. Gamliél seine Ansicht nur hierbei, wo das ganze Kapital zugrundegeht, in diesem Falle aberist auch er der Ansicht, daß man nicht einsetze. Ferner vertreten vielleicht die Rabbanan ihre Ansicht nur hierbei, entweder wegen des von R. Kahana oder wegen des von R. Naḥman b. Jiçḥaq angegebenen Grundes, in diesem Falle aber sind sie ebenfalls der Ansicht, daß man wohl einsetze. –
ט למימרא דתרי טעמי נינהו והאמר רב יהודה אמר שמואל הלכה כרבן שמעון ב"ג ואמר שמואל מורידין קרוב לנכסי שבוי לאו משום דחד טעמא הוא לא תרי טעמי נינהו
9 Demnach wären es zwei verschiedeneGründe, dagegen sagte ja R. Jehuda im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b. Gamliél, und ferner sagte Šemuél, daß man einen Verwandten in die Güter eines Gefangenen einsetze, doch wohl aus einem und demselben Grunde!? – Nein, aus zwei verschiedenen Gründen.
י הכי נמי מסתברא דאמר רבא אמר רב נחמן הלכה כדברי חכמים ואמר רב נחמן מורידין קרוב לנכסי שבוי אלא ש"מ תרי טעמי נינהו שמע מינה
10 Dies ist auch einleuchtend, denn Raba sagte im Namen R. Naḥmans, die Halakha sei wie die Weisen, und ferner sagte R. Naḥman, daß man einen Verwandten in das Vermögen eines Gefangenen einsetze; demnach sind es zwei verschiedene Gründe. Schließe hieraus.
יא אתמר שבוי שנשבה רב אמר אין מורידין קרוב לנכסיו שמואל אמר מורידין קרוב לנכסיו
11 Es wurde gelehrt: Ist jemand in Gefangenschaft geraten, so setze man, wie Rabh sagt, keinen Verwandten in seine Güter ein, und Šemuél sagt, man setze einen Verwandten in seine Güter ein.
יב בששמעו בו שמת כ"ע לא פליגי דמורידין
12 Hat man von ihm gehört, daß er gestorben sei, so stimmen alle überein, daß man einsetze,
יג כי פליגי בשלא שמעו בו שמת רב אמר אין מורידין דלמא מפסיד להו ושמואל אמר מורידין כיון דאמר מר שיימינן להו כאריס לא מפסיד להו
13 sie streiten nur über den Fall, wenn man nicht gehört hat, daß er gestorben sei; Rabh ist der Ansicht, man setze nicht ein, weil er sie verderbenkann, Šemuél sagt, man setze wohl ein, denn da der Meister gesagthat, man schätze sie ihmwie einem Quotenpächter ein, so läßt er sie nicht verderben.
יד מיתיבי ר"א אומר ממשמע שנאמר (שמות כב, כג) וחרה אפי והרגתי אתכם יודע אני שנשותיהם אלמנות ובניהם יתומים אלא מה ת"ל והיו נשיכם וגו'
14 R. Elea͑zar wandte ein: Wenn es heißt:<i>mein Zorn wird erglühen, und ich werde euch umbringen lassen</i>, so weiß ich ja schon, daß die Frauen Witwen und die Kinder Waisen sind, wozu heißt es nun weiter: <i>eure Frauen werden sein &amp;c</i>.?
טו מלמד שנשותיהם מבקשות לינשא ואין מניחין אותן ובניהן רוצים לירד לנכסי אביהן ואין מניחין אותן אמר רבא לירד ולמכור תנן
15 Dies lehrt, daß die Frauen heiraten wollen werden, und man es ihnen nicht erlauben werde, und die Kinder den Besitz der Güter ihrer Väter antreten wollen werden, und man sie nicht lassenwerde!? Raba erwiderte: Dies ist zu verstehen: antreten und verkaufen.
טז הוה עובדא בנהרדעא ופשטה רב ששת מהא מתני' א"ל רב עמרם דלמא לירד ולמכור תנן א"ל דלמא מפומבדיתא את דמעיילין פילא בקופא דמחטא והא דומיא דנשותיהם [ובניהם] קתני מה התם כלל לא אף הכא נמי כלל לא
16 Einst ereignete sich ein solcher Fall in Nehardea͑, und R. Šešeth entschied aus dieser Lehre. Da sprach R. A͑mram zu ihm: Dies ist zu verstehen: auftreten und verkaufen. Jener erwiderte ihm: Du bist wahrscheinlich aus Pumbeditha, die einen Elefantendurch ein Nadelöhr gehen lassen; dies wird ja von diesen ebenso wie von den Frauengelehrt, und wie diese es ganz und gar nicht dürfen, ebenso dürfen auch jene es ganz und gar nicht.
יז ומורידין קרוב לנכסי שבוי תנאי היא דתניא היורד לנכסי שבוי אין מוציאין אותו מידו ולא עוד אלא אפי' שמע שממשמשין ובאין וקדם ותלש ואכל הרי זה זריז ונשכר ואלו הן נכסי שבויין הרי שהיה אביו או אחיו או אחד מן המורישין הלכו להם למדינת הים ושמעו בהן שמת
17 Darüber, ob man einen Verwandten in die Güter eines Gefangenen einsetze, streiten die Autoren der folgenden Lehre: Wenn jemand sich in die Güter eines Gefangenen gesetzt hat, so werden sie ihm nicht abgenommen; und noch mehr: wenn er, als er gehört hat, daß jener heimzukehren sich aufmacht, sich beeilt und [die Früchte] abgepflückt hat, so hat er durch seine Hurtigkeit Gewinn erzielt. In folgendem Falle verhält es sich wie bei Gütern von Gefangenen: wenn sein Vater, sein Bruder oder sonst ein Erblasser, nach dem Überseelande ausgewandert ist und man von ihm gehört hat, daß er gestorben ist.
יח היורד לנכסי נטושים מוציאין אותו מידו ואלו הן נכסי נטושים הרי שהיה אביו או אחיו או אחד מן המורישין הלכו להם למדינת הים ולא שמעו בהם שמת ואמר רבן שמעון בן גמליאל שמעתי שהנטושים כשבויין
18 Wenn jemand sich in die Güter eines Auswanderers gesetzt hat, so werden sie ihm abgenommen; Güter eines Auswanderers heißen sie in folgendem Falle: wenn sein Vater, sein Bruder oder sonst ein Erblasser nach dem Überseelande ausgewandert ist und man von ihm nicht gehört hat, daß er gestorben ist. Hierzu sagte R. Šimo͑n b. Gamliél: ich hörte, Auswanderer gleichen Gefangenen.
יט היורד לנכסי רטושים מוציאין אותו מידו ואלו הן נכסי רטושים הרי שהיה אביו או אחיו או אחד מן המורישין כאן ואינו יודע להיכן הלכו
19 Wenn jemand sich in die Güter eines Verreisten gesetzt hat, so werden sie ihm abgenommen; Güter eines Verreisten heißen sie in folgendem Falle: wenn sein Vater, sein Bruder oder sonst ein Erblasser hier [im Lande] anwesend ist, man aber nicht weiß, wohin er verreist ist. –
כ מאי שנא הנך דקרו להו נטושים ומאי שנא הני דקרו להו רטושים
20 Weshalb heißen jene Auswanderer und diese Verreiste? –